Rechtsprechung
BGH, 23.09.2004 - IX ZB 291/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Höhe des pauschalen Auslagensatzes eines Insolvenzverwalters durch das Gericht; Erforderlichkeit einer erneuten Sachentscheidung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung
- Judicialis
InsVV § 8 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsVV § 8 Abs. 3
Höhe des pauschalen Auslagenersatzes des Insolvenzverwalters - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.07.2004 - IX ZB 257/03
Höhe des Auslagenpauschsatzes
Auszug aus BGH, 23.09.2004 - IX ZB 291/03
Sie ist auch im übrigen zulässig, obwohl der Senat die von der Rechtsbeschwerde erörterte Rechtsfrage inzwischen durch Beschluß vom 23. Juli 2004 (IX ZB 257/03, ZIP 2004, 1715) entschieden hat.Eine erneute Sachentscheidung ist zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich (§ 574 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2 ZPO), weil die Rechtsbeschwerde im hier zu entscheidenden Fall aus den im Beschluß vom 23. Juli 2004 (aaO) genannten Gründen ebenfalls sachlich gerechtfertigt ist.
Zur Begründung nimmt der Senat auf den genannten Beschluß vom 23. Juli 2004 (IX ZB 257/03, aaO) Bezug.
- BGH, 27.07.2006 - IX ZB 126/05
Berücksichtigung von Zuwendungen an den Schuldner bei der Bemessung der …
In einem Fall, in dem die Rechtsgrundsätzlichkeit nach Einlegung der Rechtsbeschwerde entfällt, ist diese gleichwohl zulässig, wenn sie Aussicht auf Erfolg hat (BGH, Beschl. v. 23. September 2004 - IX ZB 291/03, nicht veröffentlicht; v. 2. Dezember 2004 - IX ZB 110/04, ZVI 2005, 99, 100; zur Zulässigkeit einer Revision in einem vergleichbaren Fall vgl. BGH, Beschl. v. 8. September 2004 - V ZR 260/03, NJW 2005, 154, 155). - BGH, 27.07.2006 - IX ZB 171/05
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei Streit über die Höhe der …
In einem solchen Falle ist die Rechtsbeschwerde nur zulässig, wenn sie Erfolgsaussicht hat (BGH, Beschl. v. 23. September 2004 - IX ZB 291/03, n.v.; v. 2. Dezember 2004 - IX ZB 110/04, ZVI 2005, 99, 100; v. 23. März 2006 - IX ZB 124/05, ZIP 2006, 920, 921; zur Zulässigkeit einer Revision in einem vergleichbaren Fall vgl. BGH, Beschl. v. 8. September 2004 - V ZR 260/03, NJW 2005, 154, 155).